| Winterdienst |
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Unser Service für Sie:
Wir übernehmen gerne Ihre Schneeräumpflicht, auch an Sonn und Feiertagen.
Dabei berücksichtigen wir die ortsüblichen Satzungen der Stadt Bonn
und der Gemeinde Wachtberg.
Grundstücksanlieger müssen den in der Zeit von 07.30-20.00 Uhr und in den Geschäftsstraßen
mit verlängerter Verkaufszeit bis 20.30 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen.
Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und Glätte sind bis 07.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr zu beseitigen.